Zuletzt lud die DK die Parteien verbindlich zur mündlichen Hauptverhandlung vom 15. Dezember 2023 mit dem Hinweis auf Art. 17 Abs. 1 VerfReg DK, dass das Verfahren auch ohne eine säumige Partei fortgesetzt würde und dass es dem Angeschuldigten gestattet sei, einen Beistand seines Vertrauens beizuziehen.