Zudem wurde vom Eingang des Antrags der Person 1 zur Konstituierung als Partei vom 21. September 2023 Kenntnis genommen. Die DK genehmigte den Antrag von Person 1 und nahm sie mit sofortiger Wirkung als Partei in das Verfahren auf und nahm zur Kenntnis, dass nicht Person 1 sondern ihre Rechtsvertreterin an ihrer statt an der Hauptverhandlung teilnehmen werde. Die Parteikonstituierung begründet die DK sinngemäss damit, dass weder das Ethik-Statut noch das VerfRegl DK regelt, bis zu welchem Zeitpunkt im Verfahren sich eine dazu berechtige Person als Partei konstituiert haben muss. Als berechtigte Person kommt gemäss Art. 3 Abs. 3