Gleichzeitig wies die DK darauf hin, dass die Parteien darüber im Rahmen der mündlichen Verhandlung und soweit für die Beurteilung des vorliegenden Verfahrens notwendig informiert werden. Ebenso wurde davon Kenntnis genommen, dass Person 1 die R. Rechtsanwälte für das vorliegende Verfahren zur Wahrung ihrer Interessen bevollmächtigt hat. Zudem wurde vom Eingang des Antrags der Person 1 zur Konstituierung als Partei vom 21. September 2023 Kenntnis genommen.