P. Mit Verfügung vom 27. Oktober 2023 stellte die DK fest, dass die Verfügung vom 5. Juni 2023 sowohl dem Angeschuldigten als auch SSI sowie dem beteiligten Verein X zugestellt wurde und ebendiese Verfahrensbeteiligte über die Durchführung eines ergänzenden Prüfverfahrens gemäss Art. 5 VerfRegl DK instruiert wurden. Weiter wurde vom Eingang der beantworteten Fragen durch die Person 1 bzw. der den Ethikverstoss geltend machende Person vom 30. August 2023 Kenntnis genommen. Gleichzeitig wies die DK darauf hin, dass die Parteien darüber im Rahmen der mündlichen Verhandlung und soweit für die Beurteilung des vorliegenden Verfahrens notwendig informiert werden.