Anlässlich der Hauptverhandlung und des laufenden Beweisverfahrens bot die DK den Parteien Gelegenheit, weitere Beweise einzureichen und Anträge zu stellen. SSI stellte gestützt auf die Verfügung vom 27. Oktober 2023 den Antrag, in die im Rahmen dieser Befragung von Person 1 gemachten Antworten einzusehen. Die DK wies darauf hin, dass aufgrund der schutzwürdigen Interessen der Person 1 ihre explizite Zustimmung zur Offenlegung ihrer Antworten vorliegen müsse, ansonsten würden die schriftlich gemachten Antworten während des laufenden Beweisverfahrens mittels Zwischenverfügung aus den Akten gewiesen.