Zudem wurden die Antworten zu der von der DK in ihrer Verfügung vom 27. Oktober 2023 in Ziff. 4 in Aussicht gestellten schriftlichen Befragung der Person 1 eingereicht. In der Verfügung vom 27. Oktober 2023 wies die DK die Parteien darauf hin, sie werden nur soweit über die Inhalte der Befragung informiert als dies für die Beurteilung des vorliegenden Verfahrens notwendig sei, soweit diese in direktem Zusammenhang mit dem den vorliegenden Verfahren stehen.