Sanktionen und Bussen des SpV (Ausgabe vom 25. Februar 2022, gültig ab 1. Mai 2022). Ebenso informierte die DK darüber, dass über den Antrag auf Anonymisierung des Entscheids anlässlich der mündlichen Verhandlung entschieden werde. Letztlich informierte die DK alle Beteiligten über die Durchführung des ergänzenden Prüfverfahrens gemäss Art. 5 VerfRegl DK sowie über die Möglichkeit der Parteien zur Stellung von kurz begründeten Ergänzungsbegehren und von Anträgen nach Abschluss des ergänzenden Prüfverfahrens.