H. Mit E-Mail-Schreiben vom 11. April 2023 ersuchte YY die DK um eine anonymisierte Urteilsveröffentlichung und begründete dies sinngemäss mit der Wahrung der Privatsphäre aller betroffenen Personen. Darauf antwortete die DK am 18. April 2023 und teilte YY mit, sein E-Mail-Schreiben vom 23. Dezember 2022 werde dahingehend interpretiert, dass er eine Beteiligung am Verfahren wünsche und folglich auch zur Verhandlung eingeladen sowie ein Urteil erhalten werde. Die DK werde das Urteil voraussichtlich anonymisiert verfassen und über eine allfällige Publikation entscheiden.