Ebenso wurden sie über eine mögliche Beteiligung am Verfahren informiert und darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Beteiligung schriftlich begründet bei der DK innerhalb derselben Frist bis am 31. Januar 2023 zu beantragen sei. Gleichzeitig klärte die DK alle Empfänger der Verfügung darüber auf, dass nach Ablauf der Frist gegebenenfalls ein ergänzendes Prüfverfahren gemäss Art. 5 VerfRegl DK durchgeführt werden könne oder die Parteien umgehend zur mündlichen Verhandlung vorgeladen würden.