D. In Anwendung von Art. 4 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 VerfRegl DK wurde den von SSI im Rahmen des Untersuchungsverfahrens befragten Personen ebenfalls am 22. Dezember 2022 mittels separater Post von der Verfahrenseröffnung der DK Kenntnis gegeben. Ebenso wurden sie über eine mögliche Beteiligung am Verfahren informiert und darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Beteiligung schriftlich begründet bei der DK innerhalb derselben Frist bis am 31. Januar 2023 zu beantragen sei.