zu trainieren, Aufgaben in einer Schweizer Sportorganisation wahrzunehmen sowie in einer solchen selber zu trainieren, sofern dort auch Athletinnen am Trainingsbetrieb teilnehmen. Ebenso wurde A gestützt auf diese provisorische Massnahme von der Teilnahme an der Gymmotion 2023 vom 7. Januar 2023 ausgeschlossen. Ausserdem gewährte die DK dem Angeschuldigten Frist bis am 31. Januar 2023 zur Einreichung einer Stellungnahme sowie zum Stellen von Anträgen.