A gab diesbezüglich zu Protokoll, dass es wohl stimme, dass er Person 3 nach dem ersten Mal gefragt habe, er könne sich aber daran nicht mehr erinnern. 4. Vorfälle in Bezug auf weitere anonym bleibende Athletinnen, zusammen als Personen 4 (4a, 4b, 4c etc.) Person 2 gab zu Protokoll, dass A auch Person 4a „merkwürdige“ Nachrichten geschickt habe, aber deren genauen Inhalte nicht kenne. Es gäbe jedoch keine Gründe diese Aussagen anzuzweifeln.