Verlangen nach Bildern: Person 3 schilderte, dass sie 2017 von A über Snapchat kontaktiert wurde. Zunächst pflegte er einen normalen Austausch. Als er von ihrem neuen Bauchpiercing erfuhr, habe er nach einem Bild davon verlangt sowie einem Bild ihres BHs. Beides habe sie verneint. Darauf angesprochen gab A sinngemäss an, dass er sich nicht mehr genau an die Nachrichten erinnern könne. Intime Fragen: A habe Person 3 zudem danach gefragt, ob sie einen Freund habe und ob sie ihr erstes Mal schon hatte. Diese Fragen habe sie beantwortet. (Chatverläufe konnte Person 3 keine vorlegen).