A bestätigte auf Vorhalt der Person 2 Chatnachrichten bezüglich Sexualleben und Selbstbefriedigung geschrieben zu haben und merkte an, dass er sich nicht mehr an die Frage bezüglich Pornos erinnern könne, meint aber, dass dies wohl zutreffe. Betreffend unerwünschte Berührung erklärte A, dass dies passiert, sein könne, er sich aber nicht mehr genau daran erinnere, bestätigt jedoch auf Vorhalt, in der Folge weiterhin Nachrichten mit Inhalten wie Komplimenten und Fragen mit sexuellen Bezügen geschickt zu haben. 3. Vorfälle in Bezug auf Person 3