Austausch von Nacktbildern: A habe nach einem gegenseitigen Austausch von Nacktbildern gefragt. Sie habe nichts dagegen gehabt und sei damit einverstanden gewesen, so dass es zum freiwilligen Austausch von intimen Bildern via Snapchat gekommen sei. Person 2 erklärte, dass diese Momente aufgrund privater Umstände für sie damals passend gewesen seien.