Person 5 dem Angeschuldigten mitteilte, er solle sie in Ruhe lassen, die Person 1 habe sie vor ihm gewarnt. In Reaktion darauf habe der Angeschuldigte der Person 1 am 19. März 2020 geschrieben, dass sie nichts Vertrauliches hätte weitersagen dürfen. Am 4. und 5. Dezember 2020 hat A per WhatsApp bei Person 1 um 23:32 Uhr nachgefragt, ob sie noch wisse, wie er sie damals nach Hause gefahren habe und ob er dies nochmals tun dürfte. Folgender Dialog zwischen den beiden ab: A: „Stohsch grad uf öppert?“ Person 1: „hmm nee“ (gefolgt von einem lach Smiley mit Schweisstropfen).