Gemäss Befragungsprotokoll hat A von diesen Nachrichten Kenntnis genommen und erklärte, dass Person 1 auf seine Anfragen immer mit einem Nein geantwortet habe, beteuerte gleichzeitig, dass es ihm nie bewusst war, dass Person 1 es nie wünschte, noch gewollt habe abgeholt bzw. heimgefahren zu werden.