Mit Telefonat und E-Mail vom 11. April 2022 habe sich LESSI an den Kassier des Vereins X gewandt und ihn gebeten, A bis auf weiteres von allen Vereinsaktivitäten zu dispensieren. Dabei habe er auf die Möglichkeit einer vorläufigen Massnahme (Art. 11 VerfRegl SSI und Art. 5.9 Ethik-Statut) von Seiten SSI zur Untersagung der Teilnahme an den Vereinsaktivitäten hingewiesen. Zum Schluss sei A als angeschuldigte Person am 14. Juni 2022 formell zu den Vorwürfen befragt worden, nachdem er über seine Rechte und Pflichten einer angeschuldigten Person und über den Verfahrensstand aufgeklärt worden war.