Am 17. März 2022 habe RAin M.P. Befragungen der Person 2 als auch derjenigen Athletin durchgeführt, die mitteilte, sie habe nicht die Wahrheit gesagt. Beide Personen wurden über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt sowie alle Gespräche protokolliert. Mit Schreiben vom 30. März 2022 habe SSI den Angeschuldigten, den Verein X, Swiss Olympic und den SpV informiert, dass sich SSI aufgrund der Vorabklärungen entschieden habe, ein Untersuchungsverfahren nach Art. 13 VerfRegl SSI betreffend mögliche Verstösse gegen Art. 2.1.4 sowie Art. 2.1.2 Ethik-Statut zu eröffnen, in welchem A als -4-