Gleichentags habe P LESSI per E-Mail mitgeteilt, dass er A in Absprache mit Person 1 darüber informiert habe, dass die initiale Meldung von ihm aus gegangen sei. Zudem habe er den stellvertretenden Leiter des Vereins X informiert und A vom Trainingsbetrieb sowie von der Trainingsleitung freigestellt sowie das aktive Team über die Abklärung durch SSI hinsichtlich möglicher Ethikverstösse und die vorläufige Freistellung von A informiert. Zudem habe sich bei ihm eine weitere Betroffene Person 2 gemeldet. LESSI habe den Empfang dieser E-Mail gleichentags bestätigt und informierte P darüber, das Vorliegen eines Ethikverstosses angesichts der Hinweise für möglich zu halten.