1. A sei zu verurteilen, bis am 31. Dezember 2023 auf eigene Kosten ein Verhaltenscoaching im Umfang von mindestens 10 Coaching-Stunden zum angemessenen Umgang mit von ihr trainierten oder mit ihr zusammen trainierenden weiblichen bzw. minderjährigen weiblichen Athletinnen zu absolvieren. 2. A sei für fünf Jahre aus dem Verein X auszuschliessen. 3. A sei für zwei Jahre seit Freistellung durch den Verein X aus Schweizer Sportorganisationen, in welchen weibliche Athletinnen trainieren, auszuschliessen.