{"Signatur": "TA_DZK_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2024-07-30", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_DZK_001_DK-2022-E-17_2024-07-30.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/DK-2022-E-17-Entscheid-vom-30-07-2024.pdf", "Checksum": "bfcd09aad195ea955813cb326358e993"}, "Scrapedate": "2026-06-27", "Scrapetime": "00:03:48", "Num": ["DK 2022/E/17"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Disziplinarkammer des Schweizer Sports 30.07.2024 DK 2022/E/17"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Chambre disciplinaire du sport suisse 30.07.2024 DK 2022/E/17"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Camera disciplinare dello sport svizzero 30.07.2024 DK 2022/E/17"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Disziplinarkammer des Schweizer Sports "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Chambre disciplinaire du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Camera disciplinare dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/433", "Zeit UTC": "27.06.2026 00:03:48", "Checksum": "dc921fbb4dff761a33fce503bb525020", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Disziplinarkammer des Schweizer Sports 30.07.2024 DK 2022/E/17\n\nP. Mit Verfügung vom 27. Oktober 2023 stellte die DK fest, dass die Verfügung vom 5. Juni\n2023 sowohl dem Angeschuldigten als auch SSI sowie dem beteiligten Verein X zugestellt wurde und ebendiese Verfahrensbeteiligte über die Durchführung eines ergänzenden Prüfverfahrens gemäss Art. 5 VerfRegl DK instruiert wurden. Weiter wurde vom Eingang der beantworteten Fragen durch die Person 1 bzw. der den Ethikverstoss geltend\nmachende Person vom 30. August 2023 Kenntnis genommen. Gleichzeitig wies die DK\ndarauf hin, dass die Parteien darüber im Rahmen der mündlichen Verhandlung und soweit für die Beurteilung des vorliegenden Verfahrens notwendig informiert werden. Ebenso wurde davon Kenntnis genommen, dass Person 1 die R. Rechtsanwälte für das vorliegende Verfahren zur Wahrung ihrer Interessen bevollmächtigt hat. Zudem wurde vom\nEingang des Antrags der Person 1 zur Konstituierung als Partei vom 21. September 2023\nKenntnis genommen. Die DK genehmigte den Antrag von Person 1 und nahm sie mit sofortiger Wirkung als Partei in das Verfahren auf und nahm zur Kenntnis, dass nicht Person 1 sondern ihre Rechtsvertreterin an ihrer statt an der Hauptverhandlung teilnehmen\nwerde. Die Parteikonstituierung begründet die DK sinngemäss damit, dass weder das\nEthik-Statut noch das VerfRegl DK regelt, bis zu welchem Zeitpunkt im Verfahren sich eine dazu berechtige Person als Partei konstituiert haben muss. Als berechtigte Person\nkommt gemäss Art. 3 Abs. 3 VerfRegl DK in Ethikfällen insbesondere ein mutmassliches\nOpfer eines Verstosses als Partei in Betracht. Im vorliegenden Fall ist Person 1 ein mutmassliches Opfer eines geltend gemachten Ethikverstosses und konnte deshalb als Partei im laufenden Verfahren aufgenommen werden.\n\nDes Weiteren informierte die DK die Beteiligten darüber, dass die Voruntersuchung sowie das ergänzende Prüfverfahren als vollständig und geschlossen erachtet werden und\nsetzte den Parteien gestützt auf Art. 9 Abs. 1 VerfRegl DK eine Frist bis 10. November\n2023 zur Stellung von kurz begründeten Ergänzungsbegehren und zum Stellen von An-\n- 14 -\n\nträgen, worüber der Vorsitzende anschliessend entscheide, denselben stattzugeben oder\ndiese abzulehnen.\n\nZuletzt lud die DK die Parteien verbindlich zur mündlichen Hauptverhandlung vom 15.\nDezember 2023 mit dem Hinweis auf Art. 17 Abs. 1 VerfReg DK, dass das Verfahren\nauch ohne eine säumige Partei fortgesetzt würde und dass es dem Angeschuldigten gestattet sei, einen Beistand seines Vertrauens beizuziehen.\n\nQ. Mit Schreiben vom 10. November 2023 nahm SSI Stellung zur Verfügung vom 27. Oktober 2023 und nahm in erster Linie Kenntnis von der Eingabe und Konstituierung als Partei von Person 1 und teilte mit, dass grundsätzlich an den bisher gestellten Anträgen und\nderen Begründungen gemäss Untersuchungsbericht festgehalten wird, alles unter Vorbehalt anderslautender Anträge anlässlich der mündlichen Hauptverhandlung.\n\nR. Mit Schreiben vom 10. November 2023 reichte die Rechtsvertreterin im Namen der Person 1 folgende begründete Anträge ein:\n\n1. Es sei A für mindestens fünf Jahre aus dem Verein X auszuschliessen.\n\n2. Es sei A zu verurteilen, während mindestens drei Jahren keine weiblichen Athletinnen zu trainieren und keine Aufgaben in einem Gremium einer Sportorganisation wahrzunehmen.\n\n3. Es sei A für mindestens drei Jahre aus Schweizer Sportorganisationen, in welchen weibliche Athletinnen trainieren, auszuschliessen.\n\n4. Es sei A zu verpflichten, ein Verhaltenscoaching im Umfang von mindestens 10\nCoaching-Stunden zum angemessenen Umgang mit von ihr trainierten oder mit\nihm zusammen trainierenden weiblichen bzw. minderjährigen weiblichen Athletinnen zu absolvieren.\n\n5. Die Stiftung SSI und/oder die DK sei – sofern notwendig – anzuweisen, die Öffentlichkeit unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der den Ethikverstoss geltend machenden Person sowie des beteiligten Sportvereins über den Entscheid\nder DK zu informieren.\n\n6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Angeschuldigten.\n\nUnd stellte zusätzlich den prozessualen Antrag:\n\n7. Es sei Person 1 gemäss Art. 9 Abs. 2 VerfRegl DK der Untersuchungsbericht sowie die Akten zwecks Akteneinsicht zur Verfügung zu stellen.\n\nS. Mit Verfügung vom 22. November 2023 nahm die DK Kenntnis von der Stellungnahme\nder Antragstellerin vom 10. November 2023 sowie derjenigen von Person 1 samt ihren\nAnträgen vom 10. November 2023. Zudem informierte die DK, dass die Verfahrensakten\nder Person 1 antragsgemäss auf dem Postweg zugesandt würden.\n- 15 -\n\nT. Die mündliche Verhandlung vor der DK fand am 15. Dezember 2023 um 10:15 Uhr im\nSitzungszimmer «Spirit» im Haus des Sports, Talgutzentrum 27, 3063 Ittigen in Anwesenheit folgender Personen statt:\n\nFür die DK mitwirkende Personen:\n- Dr. iur Carl Gustav Mez, Advokat, Vorsitz\n- Dr. iur. Yael Strub, Rechtsanwältin\n- lic. iur. Benvenuto Savoldelli, Rechtsanwalt\n- lic. iur. Michael Schoedon, Gerichtsschreiber\n- Sophie Cap, MLaw, Protokoll\n\nWeitere Anwesende:\n- Angeschuldigter\n- Rechtsvertreterin der Person 1\n- Herr YY, Vertreter des Vereins X\n- Herr Nicolas Chardonnens, MLaw, Mitarbeiter Rechtsdienst SSI\n- Herr Dr. iur, Marco Steiner, rechtliche Vertretung von SSI\n\n"}