{"Signatur": "TA_DZK_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2024-07-30", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_DZK_001_DK-2022-E-17_2024-07-30.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/DK-2022-E-17-Entscheid-vom-30-07-2024.pdf", "Checksum": "bfcd09aad195ea955813cb326358e993"}, "Scrapedate": "2026-06-27", "Scrapetime": "00:03:48", "Num": ["DK 2022/E/17"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Disziplinarkammer des Schweizer Sports 30.07.2024 DK 2022/E/17"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Chambre disciplinaire du sport suisse 30.07.2024 DK 2022/E/17"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Camera disciplinare dello sport svizzero 30.07.2024 DK 2022/E/17"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Disziplinarkammer des Schweizer Sports "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Chambre disciplinaire du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Camera disciplinare dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/433", "Zeit UTC": "27.06.2026 00:03:48", "Checksum": "dc921fbb4dff761a33fce503bb525020", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Disziplinarkammer des Schweizer Sports 30.07.2024 DK 2022/E/17\n\nL. Gleichentags stellte die DK per Verfügung vom 5. Juni 2023 die Zustellung der Verfügung vom 22. Dezember 2022 und das fehlende fristgerechte Einreichen einer Stellungnahme durch den Angeschuldigten fest. Zudem stellte die DK fest, dass gestützt auf Ziff.\n5 der Verfügung keines der drei potenziellen Opfer eine Verfahrensbeteiligung gewünscht hat, dass sich YY als neuer Präsident des Vereins X anstelle Herr P vorgestellt\nhat. Darüber informierte die DK die Parteien über den (i) E-Mail Verkehr zwischen P und\nder DK im Zeitraum vom 23. Dezember 2022 bis zum 29. Mai 2023, woraus hervorgehe,\ndass der Verein X eine Beteiligung am Verfahren wünscht, (ii) über den Verhaltenskodex\ndes SpV (Version vom 30. Oktober 2020, gültig bis Dezember 2022), (iii) das Funktionärsreglement des SpV, (iv) das Reglement Sanktionen und Bussen des SpV (Ausgabe\n2012, gültig bis 30. April 2022), (v) das Reglement Sanktionen und Bussen des SpV\n(Ausgabe vom 25. Februar 2022, gültig ab 1. Mai 2022). Ebenso informierte die DK darüber, dass über den Antrag auf Anonymisierung des Entscheids anlässlich der mündlichen Verhandlung entschieden werde. Letztlich informierte die DK alle Beteiligten über\ndie Durchführung des ergänzenden Prüfverfahrens gemäss Art. 5 VerfRegl DK sowie\nüber die Möglichkeit der Parteien zur Stellung von kurz begründeten Ergänzungsbegehren und von Anträgen nach Abschluss des ergänzenden Prüfverfahrens.\n\nM. Am 21. Juni 2023 stellte die DK der Person 1 den Fragenkatalog per E-Mail zu und bat\num eine Rückmeldung bis 30. Juni 2023. Darauf reagierte Person 1 am 22. Juni 2023\nund ersuchte für die Beantwortung der Fragen um Zeit bis zum 4. Juli 2023, was gleichentags von der DK genehmigt und zur Kenntnis genommen wurde.\n\nN. Mit Schreiben vom 30. August 2023 erreichte die DK ein Schreiben der R. Rechtsanwälte, womit die Mandatierung der Person 1 angezeigt wurde.\n\nZudem wurden die Antworten zu der von der DK in ihrer Verfügung vom 27. Oktober\n2023 in Ziff. 4 in Aussicht gestellten schriftlichen Befragung der Person 1 eingereicht. In\nder Verfügung vom 27. Oktober 2023 wies die DK die Parteien darauf hin, sie werden nur\nsoweit über die Inhalte der Befragung informiert als dies für die Beurteilung des vorliegenden Verfahrens notwendig sei, soweit diese in direktem Zusammenhang mit dem den\nvorliegenden Verfahren stehen. Die DK kam in sorgfältiger Abwägung der legitimen Parteiinteressen und in Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen zum Schluss, dass die\nfraglichen Aussagen für die DK primär neue Informationen über die Gemütslage der Person 1 enthalten, diese allerdings keinen wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung der\ndem Angeschuldigten vorgeworfenen Tatbestände hätten. Dazu ist anzumerken, dass\n- 13 -\n\nBefragungen im Rahmen eines ergänzenden Prüfverfahrens dazu dienen, dass sich allfällige Opfer im Vertrauen äussern und ins Verfahren einbringen können.\n\nAnlässlich der Hauptverhandlung und des laufenden Beweisverfahrens bot die DK den\nParteien Gelegenheit, weitere Beweise einzureichen und Anträge zu stellen. SSI stellte\ngestützt auf die Verfügung vom 27. Oktober 2023 den Antrag, in die im Rahmen dieser\nBefragung von Person 1 gemachten Antworten einzusehen. Die DK wies darauf hin, dass\naufgrund der schutzwürdigen Interessen der Person 1 ihre explizite Zustimmung zur Offenlegung ihrer Antworten vorliegen müsse, ansonsten würden die schriftlich gemachten\nAntworten während des laufenden Beweisverfahrens mittels Zwischenverfügung aus den\nAkten gewiesen. Die Rechtsvertretung erklärte anlässlich der Hauptverhandlung, dass\ndie im Rahmen der Befragung gemachten Antworten offenzulegen und zu den Akten zu\nnehmen seien.\n\nAuf die Antworten wird, soweit angezeigt, direkt im Rahmen der Urteilsbegründung eingegangen.\n\nO. Mit Schreiben vom 21. September 2023 beantragte die Rechtsvertretung der Person 1,\nletztere im vorliegenden Verfahren als Partei aufzunehmen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Angeschuldigten und begründete dies ausführlich.\n\n"}