{"Signatur": "TA_DZK_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2024-07-30", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_DZK_001_DK-2022-E-17_2024-07-30.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/DK-2022-E-17-Entscheid-vom-30-07-2024.pdf", "Checksum": "bfcd09aad195ea955813cb326358e993"}, "Scrapedate": "2026-06-27", "Scrapetime": "00:03:48", "Num": ["DK 2022/E/17"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Disziplinarkammer des Schweizer Sports 30.07.2024 DK 2022/E/17"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Chambre disciplinaire du sport suisse 30.07.2024 DK 2022/E/17"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Camera disciplinare dello sport svizzero 30.07.2024 DK 2022/E/17"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Disziplinarkammer des Schweizer Sports "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Chambre disciplinaire du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Camera disciplinare dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/433", "Zeit UTC": "27.06.2026 00:03:48", "Checksum": "dc921fbb4dff761a33fce503bb525020", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Disziplinarkammer des Schweizer Sports 30.07.2024 DK 2022/E/17\n\nC. Gestützt auf den Antrag von SSI und in Anwendung von Art 5.6 Ethik-Statut in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 VerfRegl DK eröffnete die DK mit Verfügung vom 22. Dezember\n2022 ein Verfahren gegen A wegen möglichen Verstössen insbesondere gegen Art. 2.1.4\nEthik-Statut sowie Art. 6 der Ethik-Charta von Swiss Olympic in Verbindung mit den Statuten und dem Verhaltenskodex des SpV, mehrfach begangen in der Zeit von 2016 bis\nJanuar 2022.\n\nGleichzeitig verfügte die DK eine sofortige provisorische Massnahme gestützt auf Art. 8\nVerfRegl DK, schloss den Angeschuldigten aus dem Verein X aus, verbot A Athletinnen\n- 11 -\n\nzu trainieren, Aufgaben in einer Schweizer Sportorganisation wahrzunehmen sowie in einer solchen selber zu trainieren, sofern dort auch Athletinnen am Trainingsbetrieb teilnehmen. Ebenso wurde A gestützt auf diese provisorische Massnahme von der Teilnahme an der Gymmotion 2023 vom 7. Januar 2023 ausgeschlossen. Ausserdem gewährte\ndie DK dem Angeschuldigten Frist bis am 31. Januar 2023 zur Einreichung einer Stellungnahme sowie zum Stellen von Anträgen. Dabei wurde der Angeschuldigte auch darauf hingewiesen, dass er im Rahmen seiner Stellungnahme auch die Möglichkeit hat,\nein begründetes Gesuch zur vollständigen oder partiellen Aufhebung der vorsorglichen\nMassnahme bei der DK einzureichen. Des Weiteren wurde er darauf hingewiesen, dass\ner seine Stellungnahme anlässlich der Verhandlung vor der DK mündlich vorbringen\nkönne sowie auf die Möglichkeit der unentgeltlichen Rechtspflege gemäss Art. 4.1 in\nVerbindung mit Art. 11 VerfRegl DK.\n\nD. In Anwendung von Art. 4 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 VerfRegl DK wurde den\nvon SSI im Rahmen des Untersuchungsverfahrens befragten Personen ebenfalls am 22.\nDezember 2022 mittels separater Post von der Verfahrenseröffnung der DK Kenntnis gegeben. Ebenso wurden sie über eine mögliche Beteiligung am Verfahren informiert und\ndarauf hingewiesen, dass eine entsprechende Beteiligung schriftlich begründet bei der\nDK innerhalb derselben Frist bis am 31. Januar 2023 zu beantragen sei. Gleichzeitig klärte die DK alle Empfänger der Verfügung darüber auf, dass nach Ablauf der Frist gegebenenfalls ein ergänzendes Prüfverfahren gemäss Art. 5 VerfRegl DK durchgeführt werden\nkönne oder die Parteien umgehend zur mündlichen Verhandlung vorgeladen würden.\n\nE. Mit Schreiben vom 23. Dezember 2022 wurde die DK darüber informiert, dass Herr P als\nPräsident des Vereins X zurückgetreten sei und nun von Herr YY (nachfolgend: YY) präsidiert würde und alle Korrespondenz fortan an ihn zu richten sei. Dies wurde gleichentags von der DK zur Kenntnis genommen und per E-Mail bestätigt. Ebenso wurde ihm die\nVerfügung vom 22. Dezember 2022 zugeschickt.\n\nF. Mit Schreiben vom 14. Februar 2023 bat die DK den SpV um die Zusendung des Verhaltenskodex, des Funktionärsreglements und des Reglements über die Sanktionen und\nBussen wie sie zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2022 in Kraft waren.\nDiese Dokumente wurden der DK am 17. Februar 2023 zugeschickt.\n\nG. Am 28. März 2023 erkundigte sich YY bei der DK nach dem Verfahrensstand, woraufhin\ndie DK ihn per E-Mail am 31. März 2023 über den gewöhnlichen Verfahrensablauf informierte.\n\nH. Mit E-Mail-Schreiben vom 11. April 2023 ersuchte YY die DK um eine anonymisierte Urteilsveröffentlichung und begründete dies sinngemäss mit der Wahrung der Privatsphäre\naller betroffenen Personen. Darauf antwortete die DK am 18. April 2023 und teilte YY mit,\nsein E-Mail-Schreiben vom 23. Dezember 2022 werde dahingehend interpretiert, dass er\neine Beteiligung am Verfahren wünsche und folglich auch zur Verhandlung eingeladen\nsowie ein Urteil erhalten werde. Die DK werde das Urteil voraussichtlich anonymisiert\nverfassen und über eine allfällige Publikation entscheiden.\n\nI. Mit E-Mail-Schreiben vom 26. April 2023 teilte P mit, dass er nach Rücksprache mit den\nbetroffenen Personen und mit deren Einverständnis gerne an der Verhandlung teilnehmen würde.\n- 12 -\n\nJ. Am 29. Mai 2023 erkundigt sich P nach dem Verfahrensstand.\n\nK. Mit Schreiben vom 5. Juni 2023 wandte sich die DK an Person 1 und informierte sie,\ndass noch offene Fragen in Bezug auf den Sachverhalt bestünden, weshalb die Durchführung eines ergänzenden Prüfverfahrens gemäss Art. 5 VerfRegl DK zweckmässig erscheine. Dies auch vor dem Hintergrund, dass eine mündliche Befragung anlässlich der\nHauptverhandlung nicht zumutbar wäre. Deshalb lud die DK Person 1 ein, die offenen\nFragen schriftlich oder telefonisch zu beantworten und erkundigte sich, ob sie bereit wäre, an der Hauptverhandlung und in Anwesenheit des Angeschuldigten teilzunehmen. Die\nDK bat Person 1 bis zum 12. Juni 2023 Bescheid zu geben.\n\n"}