{"Signatur": "TA_DZK_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2024-07-30", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_DZK_001_DK-2022-E-17_2024-07-30.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/DK-2022-E-17-Entscheid-vom-30-07-2024.pdf", "Checksum": "bfcd09aad195ea955813cb326358e993"}, "Scrapedate": "2026-06-27", "Scrapetime": "00:03:48", "Num": ["DK 2022/E/17"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Disziplinarkammer des Schweizer Sports 30.07.2024 DK 2022/E/17"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Chambre disciplinaire du sport suisse 30.07.2024 DK 2022/E/17"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Camera disciplinare dello sport svizzero 30.07.2024 DK 2022/E/17"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Disziplinarkammer des Schweizer Sports "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Chambre disciplinaire du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Camera disciplinare dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/433", "Zeit UTC": "27.06.2026 00:03:48", "Checksum": "dc921fbb4dff761a33fce503bb525020", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Disziplinarkammer des Schweizer Sports 30.07.2024 DK 2022/E/17\n\n Die Situation wurde auch von einer anderen Turnerin der Personen 4 geschildert.\nEingehend sagte sie aus, dass A alkoholisiert ins Training erschien, sie dies anfänglich nicht bemerkte bis er nicht mehr imstande war, ihr die Reckhandschuhe\nzu verschliessen. Als A zu ihr meinte sie solle still sein, habe sie realisiert, dass\netwas nicht stimmte. Nach dem Training seien sie noch zusammen gesessen\nund A sei nach wenigen Bieren stark alkoholisiert gewesen. Dann habe sie realisiert, dass er zuvor etwas getrunken habe.\n\nAuf Vorhalt A sei mit dem Auto ein Stück neben den Turnerinnen hergefahren,\nnachdem seine Aufforderung sie nach Hause fahren zu wollen auf Ablehnung\ngestossen sei, gab er an, dass dies gut sein könne und dass sie dies zum Verabschieden öfters gemacht haben. Es sei normal aufgrund der geographischen\nGegebenheiten.\n\nDes Weiteren sagte Person 1 aus, dass A ihr bis Anfang 2022 Nachrichten geschrieben habe. Dies mehrmals pro Woche und manchmal mehrmals täglich unterbrochen durch zweiwöchige Pausen. Jegliche Kommunikation habe mit intimen Fragen geendet. Dies hätte aufgehört, seit A per Schreiben vom 22. Februar\n2022 über die Einleitung von Vorabklärungen erhalten habe.\n\nDie obigen Chatverläufe wurden A anlässlich seiner Befragung vom 14. Juni\n2022 vorgelegt und von ihm anerkannt.\n\nDie Person 1 war zur Zeit der Vorfälle zwischen 16 und 17/18 Jahre alt.\n\n2. Vorfälle in Bezug auf Person 2\n\nChat Nachrichten: Person 2 schilderte anlässlich ihrer Befragungen, dass sie im\nZeitraum von 2016 bis 2019 in unregelmässigen Abständen 1- bis 3-mal oder\nauch 4-mal pro Woche Nachrichten von A mit sexuellen Inhalten oder mit Anspielungen darauf erhalten habe. So sei sie unter anderem gefragt worden, ob sie einen Freund habe sowie nach dem Sexleben mit diesem, ob sie sich selber befriedige bzw. wie oft sie dies tue und ob sie Pornos schaue.\n\nAustausch von Nacktbildern: A habe nach einem gegenseitigen Austausch von\nNacktbildern gefragt. Sie habe nichts dagegen gehabt und sei damit einverstanden gewesen, so dass es zum freiwilligen Austausch von intimen Bildern via\nSnapchat gekommen sei. Person 2 erklärte, dass diese Momente aufgrund privater Umstände für sie damals passend gewesen seien.\n\nUnerwünschte Berührung: Im Frühling/Sommer 2019 fand eine Geburtstagsfeier\neines Turnerkollegen statt. Dort sei Person 2 mit A am Abend spazieren gegangen und sie hätten sich auf ein Feld gesetzt. A habe sie dann gefragt, ob er ihr\nan die Brust fassen dürfe, was sie verneint habe. Dennoch habe A ihr über den\nKleidern an die Brust gefasst, worauf sie ihn reflexartig abwehrend geschlagen\nhabe. In der Folge habe A sofort aufgehört sie anzufassen. Nach diesem Vorfall\nhabe A ihr noch weitere Male Komplimente gemacht und nach ihrem Sexualleben gefragt. Zu weiteren Annäherungsversuchen oder Bildertausch sei es aber\nnicht mehr gekommen.\n- 10 -\n\nA bestätigte auf Vorhalt der Person 2 Chatnachrichten bezüglich Sexualleben\nund Selbstbefriedigung geschrieben zu haben und merkte an, dass er sich nicht\nmehr an die Frage bezüglich Pornos erinnern könne, meint aber, dass dies wohl\nzutreffe. Betreffend unerwünschte Berührung erklärte A, dass dies passiert, sein\nkönne, er sich aber nicht mehr genau daran erinnere, bestätigt jedoch auf Vorhalt, in der Folge weiterhin Nachrichten mit Inhalten wie Komplimenten und Fragen mit sexuellen Bezügen geschickt zu haben.\n\n3. Vorfälle in Bezug auf Person 3\n\nVerlangen nach Bildern: Person 3 schilderte, dass sie 2017 von A über Snapchat\nkontaktiert wurde. Zunächst pflegte er einen normalen Austausch. Als er von ihrem neuen Bauchpiercing erfuhr, habe er nach einem Bild davon verlangt sowie\neinem Bild ihres BHs. Beides habe sie verneint.\n\nDarauf angesprochen gab A sinngemäss an, dass er sich nicht mehr genau an\ndie Nachrichten erinnern könne.\n\nIntime Fragen: A habe Person 3 zudem danach gefragt, ob sie einen Freund habe und ob sie ihr erstes Mal schon hatte. Diese Fragen habe sie beantwortet.\n(Chatverläufe konnte Person 3 keine vorlegen).\n\nA gab diesbezüglich zu Protokoll, dass es wohl stimme, dass er Person 3 nach\ndem ersten Mal gefragt habe, er könne sich aber daran nicht mehr erinnern.\n\n4. Vorfälle in Bezug auf weitere anonym bleibende Athletinnen, zusammen als Personen 4 (4a, 4b, 4c etc.)\n\nPerson 2 gab zu Protokoll, dass A auch Person 4a „merkwürdige“ Nachrichten\ngeschickt habe, aber deren genauen Inhalte nicht kenne. Es gäbe jedoch keine\nGründe diese Aussagen anzuzweifeln.\n\nPerson 4b sagte Person 2, dass sie nicht gerne Partnerelemente mit A ausführe\nund meinte ohne weitere Ausführungen, dies sei der „Horror“. Person 2 könne\nsich vorstellen, dass diese Äusserung im Zusammenhang mit der körperlichen\nNähe und dem Körperkontakt während der Hebefiguren stehen könnte. In Bezug\nauf andere Männer habe sich Person 4b nie so geäussert. Person 2 erklärte,\ndass A sich ihr gegenüber im Training immer korrekt verhalten habe, sie nie begrapscht habe und sich um die Sicherheit gekümmert habe.\n\n"}