17 Abs. 1 bewegen sie sich je nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens zwischen Fr. 100.00 und Fr. 3'000.00, wobei in besonders aufwendigen Verfahren der Höchstbetrag überschritten werden kann. Im vorliegenden Fall werden die Verfahrenskosten aufgrund der Tatsache, dass sich der Angeschuldigte von Beginn an äusserst kooperativ gezeigt hat, die mündliche Verhandlung auch deshalb sehr effizient und rasch durchgeführt werden konnte und der Fall einigermassen klar und wenig komplex war, auf insgesamt Fr. 800.00 festgelegt.