15. Gestützt auf Art. 21.2 Doping-Statut werden dem Angeschuldigten die Kontroll- und Analysekosten der positiven A-Probe in der Höhe von total Fr. 592.95 überbunden, sich zusammensetzend aus den Kosten der Urin-Probeerhebung (Fr. 100.00), der Kosten für den Kontrolleur (Fr. 200.00) sowie der Analysekosten (Fr. 292.95).