Da er jedoch im Sinne von Art. 10.6.1.1 Doping-Statut wesentliche Unterstützung bei der Entdeckung eines mutmasslichen Verstosses gegen Anti-Doping-Bestim- mungen geleistet hat, wird die Regelsperre auf noch 12 Monate gekürzt. Der Beginn dieser Sperre wird dabei gestützt auf Art. 10.11.3 Doping-Statut unter Anrechnung der provisorischen Sperre auf den 29. Dezember 2020 festgelegt.