10.2.1.2 Doping-Statut 30 Monate auszusetzen und den Beginn der Sperre auf den 13. September 2020 und damit auf das Datum der Probenahme festzusetzen. Die DK ist allerdings der Ansicht, dass die vom Angeschuldigten geleistete Unterstützung so substantiell ist, dass sich die maximale Aussetzung respektive Reduktion der Regelsperre um Dreiviertel rechtfertigt.