11.3 Auch die DK teilt die Einschätzung von Antidoping Schweiz, wonach der Angeschuldigte sich sehr kooperativ gezeigt und alle Fragen zu sofort glaubwürdig und so klar beantwortet hat, dass der Eröffnung eines Verfahrens gegen diesen nichts mehr im Wege stehen sollte. Weiter besteht für die DK – wie auch für die übrigen Parteien – ebenfalls kein Zweifel daran, dass der Angeschuldigte seine bereits protokollierten Aussagen auch im allenfalls zu eröffnenden zweiten Verfahren erneut machen und damit substantiell bei der Aufdeckung eines möglichen weiteren Verstosses gegen die Anti- Doping-Bestimmungen mitwirken dürfte.