10.6.1 eine Reduktion oder Aussetzung der Regelsperre angezeigt sei. Anlässlich der mündlichen Verhandlung konkretisierte sich diese Möglichkeit, nachdem der Angeschuldigte einerseits detailliert und schriftlich protokolliert alle Fragen von Antidoping Schweiz zu , dem Lieferanten des Getränks mit den verbotenen Substanzen, beantwortete und sich andererseits bereit erklärte, auch in einem allfälligen Verfahren gegen mitzuwirken und seine bisherigen Aussagen zu bestätigen.10