10.6.1.1 Doping-Statut kann die DK eine noch nicht rechtskräftige Sperre aussetzen, wenn der Athlet «einer Anti-Doping-Organisation, einer Strafverfolgungsbehörde oder einem Disziplinarorgan wesentliche Unterstützung geleistet hat, aufgrund derer die Anti-Doping-Organisation den [Anti-Doping-]Verstoss einer anderen Person aufdeckt oder nachweist oder eine Strafverfolgungsbehörde oder ein Disziplinarorgan eine Straftat oder einen Verstoss gegen Standesregeln einer anderen Person aufdeckt oder nachweist, und wenn [diese] Informationen [...] der für das Resultatmanagement zuständigen Anti-Doping-Organisation zur Verfügung gestellt werden». Das Mass, in