11. Art. 10.6 Doping-Statut sieht ausserhalb der Verschuldensfrage verschiedene weitere Gründe vor, weshalb eine Regelsperre reduziert oder ausgesetzt werden kann. Der einzige in casu möglicherweise relevante Grund ist jener von Art. 10.6.1 Doping-Statut, bei dem es sich um die sogenannte Kronzeugenregelung handelt: