 Ob der Angeschuldigte effektiv keine Ahnung gehabt hat, dass auch auf legalem Weg solche Dopingsubstanzen eingenommen werden können, kann die DK nicht beurteilen. Das Argument aber geht schon deshalb und insofern ins Leere, als der Angeschuldigte ja gemäss eigener Aussage gerade nicht wusste, was sich in der Flasche befand, welchen Produktenamen das Getränk trug und auf welchem (legalen oder illegalen) Weg es besorgt wurde. Dies erfuhr er vielmehr erst aufgrund seiner Nachforschungen im Anschluss an das positive Analyseresultat.