Vielmehr muss der Angeschuldigte aufgrund seiner langen Erfahrung und seines Spielniveaus gerade auch in solchen Situationen einen kühlen Kopf bewahren und darf auch dann nicht unbesehen eine ihm unbekannte Substanz trinken, die ihm erst noch als leistungssteigernd angeboten wird. Wenn er nicht weiss, welche Substanz darin enthalten ist oder wenn er nicht in der Lage ist, entsprechende Erkundigungen zu tätigen, dann darf er das Getränk schlicht nicht konsumieren.