Auch greift das Argument nicht, aufgrund der Situation vor dem Spiel sei es kaum möglich gewesen, sich über die Inhaltsstoffe des Getränks zu erkundigen. Vielmehr muss der Angeschuldigte aufgrund seiner langen Erfahrung und seines Spielniveaus gerade auch in solchen Situationen einen kühlen Kopf bewahren und darf auch dann nicht unbesehen eine ihm unbekannte Substanz trinken, die ihm erst noch als leistungssteigernd angeboten wird.