wohl aus einer objektiven als auch einer subjektiven Betrachtung schlicht nicht mehr ignorieren durfte. Anlässlich der mündlichen Verhandlung betonte der Angeschuldigte zwar, dass die bis zu acht wöchentlichen Trainingseinheiten nur seinen persönlichen Einsatz darstellten, den er in diesem Sport geben wolle, während andere Athleten es kaum schafften, auch nur einmal in der Woche zu trainieren.9