Der Sport nimmt aber gleichzeitig den höchsten Stellenwert in seinem Leben ein, beschäftigt ihn mit bis zu acht Trainings- und Fitnesseinheiten pro Woche zusätzlich zur Wettkampftätigkeit ausserordentlich intensiv und spielt sich in der höchsten nationalen Liga ab. Für die DK steht daher – und auch mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung – ausser Frage, dass mit dem sportlichen Leistungsniveau, das der Angeschuldigte erreicht hat, auch Pflichten in Bezug auf die erforderlichen Grundkenntnisse im Anti-Doping-Bereich einhergehen, die er so-