 In diesem Lichte ist auch das Argument des SAFV zu werten, der Angeschuldigte habe als Amateursportler nicht über das gleiche Bewusstsein im Zusammenhang mit Anti-Doping-Bestimmungen verfügt wie ein Profisportler. Zwar mag dies im Einzelfall zutreffen, betreibt doch der Angeschuldigte seinen Sport effektiv nur in der Freizeit, investiert Geld in diesen, statt daraus irgendein Einkommen zu erzielen und muss daneben einem normalen 100%-Beruf als Schreiner nachgehen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.