Der Angeschuldigte hätte also aufgrund der von ihm unterzeichneten Erklärungen und den dortigen Hinweisen auf die geltenden Regelungen nicht nur Zugang zu den nötigen Informationen gehabt und diese kennen können, sondern verfügte durchaus auch über eine gewisse Grundsensibilisierung zu Anti- Doping-Themen. Dies ist von ihm denn auch zu erwarten, betreibt er seinen Sport doch in der höchsten nationalen Liga und mit viel persönlichem Einsatz.