Auch war ihm beispielsweise bekannt, dass Medikamente im Hinblick auf die Anti- Doping-Bestimmungen problematisch sein können, da man das «ja auch von überall» her höre.8 Der Angeschuldigte hätte also aufgrund der von ihm unterzeichneten Erklärungen und den dortigen Hinweisen auf die geltenden Regelungen nicht nur Zugang zu den nötigen Informationen gehabt und diese kennen können, sondern verfügte durchaus auch über eine gewisse Grundsensibilisierung zu Anti- Doping-Themen.