 Der Angeschuldigte gehört seit 2019 unbestritten dem Kontrollpool Teamsport III von Antidoping Schweiz an, wie deren aktenkundiger Mitteilung vom 11. September 2019 an den SAFV entnommen werden kann. Allerdings machte der Angeschuldigte wiederholt und zuletzt anlässlich der mündlichen Verhandlung geltend, er habe von dieser Zugehörigkeit, die ihn für Anti-Doping-Themen besonders hätte sensibilisieren müssen, nichts gewusst und sei auch vom Verband nie explizit über die Einnahme von Fremdsubstanzen und die möglichen Risiken informiert worden.5