 Die DK hält dem Angeschuldigten aber entgegen, dass er sich weder mit dieser Erklärung noch damit exkulpieren kann, dass er nicht um seine Kontrollpool-Zuge- hörigkeit gewusst habe, dass er keine Ahnung gehabt habe, dass man solche Dopingsubstanzen in kommerziell legal erworbenen Produkten einnehmen könne, dass er unter Doping nur «Testosteron und so Sachen» verstanden habe, dass er lediglich ein Amateursportler sei und dass er schliesslich vom Verband nie explizit über die Einnahme von Fremdsubstanzen und die möglichen Risiken informiert worden sei: