 Die DK glaubt dem Angeschuldigten zwar, dass er nicht wusste, welche Substanzen er mit dem Getränk zu sich nehmen würde. Sie glaubt ihm auch, dass er davon ausging, einen normalen Energydrink einzunehmen. Sie glaubt ihm schliesslich auch, dass er nicht absichtlich verbotene Substanzen einnehmen und damit seine sportliche Karriere aufs Spiel setzen und betrügen wollte.