dem eine Leistungssteigerung ausgehen soll. Erst recht aber und stärker noch gewichtet dieses Argument aus einer subjektiven Perspektive und damit aus der Optik des Angeschuldigten, der seit Jahren sportlich auf hohem Niveau aktiv ist und Sport gar als «absolute Nummer Eins» in seinem Leben und immer an oberster Stelle kommend bezeichnet:4 4 Verhandlungsprotokoll vom 26. August 2021, S. 5, Randziffern 31 f. Verhandlung vom 26. August 2021 i.S. Antidoping Schweiz – – SAFV / Seite 22 von 28