Doping Statut: Auch wenn der Angeschuldigte offenbar davon ausgegangen ist, mit der Einnahme des Getränks keine verbotenen Substanzen einzunehmen, erscheint es der DK bereits aus einer objektiven Perspektive und damit aus Sicht einer vernünftigen beziehungsweise durchschnittliche Sorgfalt anwendenden Person in derselben Situation eigentlich nicht nachvollziehbar, wenn diese völlig unkritisch und ohne irgendeine Nachfrage zum Inhalt oder zumindest zu einem Produktenamen ein Getränk in einer nicht korrekt beschrifteten und zuvor geöffneten Flasche entgegennimmt und trinkt, von