Anders, als vom SAFV geltend gemacht, sollte aber gerade die Tatsache, dass auf der Wasserflasche keine konkreten Inhaltsstoffe zum tatsächlich darin enthaltenen Getränk vermerkt sind, jeden potentiellen Konsumenten zur gesunden Vorsicht anregen – also sowohl aus einer objektiven als auch einer subjektiven Warte. Dass in diesem Fall fehlender Deklaration der Inhaltsstoffe auf der Flasche eine Überprüfung dieser Inhaltsstoffe ausser Betracht fiel, ist allerdings durchaus zutreffend.