Mit anderen Worten wurde ihm also implizit eine Leistungssteigerung in Aussicht gestellt, was per se immer eine Grundskepsis auslösen sollte – erst recht aber bei Unkenntnis der konkreten Umstände respektive der konkreten oder vermeintlichen Inhaltsstoffe und Substanzen, die diese Leistungssteigerung erzielen sollen. Dass der Angeschuldigte hier nicht wenigstens nachgefragt hat, um was es sich denn beim fraglichen Getränk handle, woher es stamme oder weshalb es sich in einer Mineralwasserflasche befinde, muss ihm vorgeworfen und als schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wer-