10.5 Die DK gelangt nach Würdigung sämtlicher Argumente in Bezug auf die Verschuldensfrage zu folgendem Ergebnis, das über weite Strecken auch die bereits zur Vorsatzfrage aufgeführten Argumente übernimmt, diese hier aber noch etwas ausführlicher darlegt:  Keine der Parteien macht geltend, den Angeschuldigten treffe kein Verschulden im Sinne von Art. 10.4 Doping-Statut. Die DK teilt diese Einschätzung, hat doch der Verhandlung vom 26. August 2021 i.S. Antidoping Schweiz – – SAFV / Seite 21 von 28