Da das Getränk von einem Teamkollegen, welcher gemäss Aussagen des Angeschuldigten ebenfalls nicht um die verbotenen Substanzen gewusst habe, angeboten worden sei, habe der Angeschuldigte wohl annehmen dürfen, dass das Getränk keine verbotenen Substanzen enthalte. Dies unter anderem auch aus dem Grund, da auch der Teamkollege der gleichen Sensibilisierungsanstrengungen bezüglich Dopings unterliege.